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Bundesflaggen - Bundeswappen

Bundesschild

bundesschildDer Bundesschild erscheint auf den Dienstflaggen der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemein gilt:
Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach aussen gerichtet.

Quelle:
Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 / Satz 2

Stander des Bundespräsidenten

Stander Bundespräsident

Flaggen-Info

Flagge inoffiziell

Es gibt in Deutschland eine Bundesflagge und eine Bundesdienstflagge. Wohl aufgrund der Tatsache, dass die Bundesflagge vielen Bürgern zu schmucklos erschien, ihnen andererseits aber die Verwendung der Bundesdienstflagge untersagt ist, entstand vielfach eine weitere Form der Deutschlandflagge.

Diese ähnelt auf den ersten Blick der Bundesdienstflagge, trägt aber anstelle des Bundesschildes das Bundeswappen; zwar nicht leicht zum Mast hin versetzt, wie das Bundesschild in der Bundesdienstflagge, sondern mittig in der Flagge platziert.

Die Flaggenform wird derzeit lediglich geduldet und hat keierlei offiziellen Charakter.
Ob man nun diese Flaggenform mehr favorisiert als die anderen, ist rein subjektiv und bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Fakt ist lediglich, dass diese Flagge rechtlich gar nicht existiert.

Bundesflagge

Bundesflagge   Bundesflagge   Bundesflagge

Info:
Die Bundesflagge darf als Nationalflagge von allen Bürgern verwendet werden.

Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. Die Bundesflagge kann auch in Form eines Banners geführt werden. Das Banner besteht aus drei gleich breiten Längsstreifen, links schwarz, in der Mitte rot, rechts goldfarben.

Quelle:
Bundesgesetzblatt 1996 Teil I Seite 1729 Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 / Satz 1

Die deutschen Farben reichen zurück in die freiheitliche Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts. Die in Jena 1818 gegründete "Allgemeine deutsche Burschenschaft" wählte diese Farben für sich in der Annahme, dass es sich dabei um die Farben des alten Reiches handele. Wie weit dabei auch ein Rückgriff auf die rot besetzten schwarzen Uniformen des Lützow'schen Freikorps aus den Befreiungskriegen (1813/1814) mitspielte, ist umstritten.

Deutlich sichtbar etablieren konnte sich die neue Trikolore auf dem Hambacher Fest (1832), auf dem sich rund 40.000 demokratisch und national gesinnte Studenten und Professoren versammelten, und in der Märzrevolution des Jahres 1848. Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse verkündete am 9. März 1848 der "Deutsche Bundestag" - die damalige Versammlung der Gesandten der Einzelstaaten des "Deutschen Bundes" - Schwarz-Rot-Gold als Bundesfarben. Nach dem Scheitern der Revolution verschwand zunächst auch die Flagge als gesamtstaatliches Symbol.

Für den Norddeutschen Bund (1867-1871) verfügte Bundeskanzler Otto von Bismarck eine Neuschöpfung, die Farben Schwarz-Weiss-Rot, als Flagge der Kriegs- und Handelsmarine. Sie wurde 1892 vom Deutschen Kaiserreich als Nationalflagge übernommen.

Erst in der Weimarer Republik wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold als Reichsfarben anerkannt und in die Verfassung aufgenommen. Ein Zugeständnis an die Anhänger der Farben Schwarz-Weiss-Rot war die Handelsflagge. Sie war schwarz-weiss-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke (Oberecke). Der Kompromiss machte deutlich: Die Flaggenfrage blieb weiterhin in der Diskussion und auf der Tagesordnung. Sie entwickelte sich zum Dauerstreit, über den 1926 sogar die Reichsregierung stürzte.

1935 zwang die NSDAP der Nation ihre Parteifahne auf. Die Hakenkreuzfahne wurde durch das Reichsflaggengesetz zur Nationalflagge erklärt. In ihr symbolisiert sich bis heute die nationalsozialistische Gewaltherrschaft.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges lag es nahe, dass die Bundesrepublik Deutschland auf die alten Farben der 48-er Revolution und der Weimarer Demokratie zurückgriff. Ein Redner im Parlamentarischen Rat fasste dies so zusammen: "Die Tradition von Schwarz-Rot-Gold ist ... Einheit in der Freiheit. Diese Flagge soll uns als Symbol dafür gelten, dass die Freiheitsidee der persönlichen Freiheit eine der Grundlagen unseres zukünftigen Staates sein soll."

Bundesdienstflagge

Bundesflagge   bundesflagge   Bundesflagge

Info:
Die Bundesdienstflagge darf von den Bürgern der BRD nicht verwendet werden.

Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler nach der Stange gewendet, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.

Quelle:
Bundesgesetzblatt 1996 Teil I Seite 1729
Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 / Satz 3

- hs -

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Letzte Änderung: 15/12/2008 - 12:13 Uhr