Wie diese Leseausgabe entsteht
Ein Digitalisat ist noch kein lesbarer Text. Zwischen dem Faksimile und dem Satz, den man versteht, liegt die Arbeit, um die es hier geht.
Diese Seite erklärt die Grundlagen: welche Handschriften es gibt, warum die Kasseler Fassung eine Abschrift ist und nach welchen Regeln übertragen wird. Der Text der Salzbibel — Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkung zu jeder Seite — steht unter salzbibel.de.
Der Ausgangspunkt
Das New Saltzbuch des Johannes Rhenanus liegt in der Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel — unter der Signatur 2° Ms. Hass. 186. Drei Bände, 532, 531 und 16 Blatt, geschrieben in deutscher Kanzleikurrent. Gedruckt wurde das Werk nie.
Der Kasseler Band ist nicht das Arbeitsmanuskript des Johannes Rhenanus. Die Handschriftenbeschreibung nennt ihn ausdrücklich die „Reinschrift des Originals, das zwischen 1567–1585 entstand“. Wer sie liest, liest also einen Text, der einmal abgeschrieben wurde — sauber, sorgfältig und zeitnah, aber eben abgeschrieben.
Das ist keine Nebensächlichkeit. Jede Abschrift kann Fehler enthalten, die im Original nicht stehen, und jede Abschrift kann Schreibungen angleichen. Ein Beispiel dafür steht auf der Seite Woher die Namen kommen: Die Urkunden, die Rhenanus im ersten Buch abschreibt, nennen die Stadt Aldendorf — in der Kasseler Handschrift steht durchgehend Allenndorff.
Welche Handschriften es gibt
Vom New Saltzbuch sind drei Überlieferungen bekannt. Sie sind nie miteinander verglichen worden.
| Wo | Was |
|---|---|
| Clausthal-Zellerfeld | Die Urschrift, von Rhenanus’ eigener Hand. Sie soll sich in der Bibliothek des früheren Oberbergamts befinden — so Emons/Walter 1986. Deren Bestände sind heute auf das Bergarchiv Clausthal und die Bibliotheken am Standort verteilt; welche Einrichtung die Handschrift heute führt und unter welcher Signatur, ist nicht ermittelt. Ein Digitalisat gibt es nicht. |
| Kassel | Die Reinschrift, 2° Ms. Hass. 186. Vollständig digitalisiert, gemeinfrei — die Grundlage der Leseausgabe. Kam Mitte des 19. Jahrhunderts in die Landesbibliothek. |
| Bad Sooden-Allendorf | Eine weitere Abschrift im Salzmuseum, nach eigener Angabe das einzige Exemplar in einer öffentlich zugänglichen Ausstellung. Alter, Herkunft und Umfang sind nicht beschrieben. |
Schon Georg Wilhelm Justin Wagner kannte 1865 genau zwei: Von der Salzbibel existierten „nur zwei Exemplare, deren eins die Beamten in Sooden in Verwahrung haben, das andere aber in einer saubern Abschrift auf der Domainen-Kammer in Kassel sich befinden soll“ — von der Urschrift in Clausthal wusste er offenbar nichts.
Was die Handschriftenbeschreibung sagt
Eine ausführliche Beschreibung liegt im Typoskript der Manuscripta Hassiaca vor (Vogel/Pietzschke/Ruhnke, Kassel 1986 ff., Band 5). Sie ist noch nicht online; Dr. Brigitte Pfeil hat sie am 18. August 2026 übermittelt. Daraus das Wichtigste:
- UmfangBand 1: 532 Blatt, Band 2: 531 Blatt, Band 3: 16 Blatt. Blattgröße 30 × 19,5 cm. 16. Jahrhundert.
- SchreiberBände 1 und 2 stammen von einer Hand, lateinisch und deutsch, beidseitig sauber beschrieben, mit linkem Rand. Band 3 dagegen ist eine Sammelhandschrift „mit Kladdencharakter“, von mehreren Händen.
- AusstattungAuszeichnungsschriften, einfache Initialen, Kolumnentitel in roter Tinte. Band 1 und 2 durchgehend original mit Tinte foliiert.
- Einband1972 restaurierte Ganzledereinbände; die alten Überzüge mit goldgeprägten Filetenstempeln und Streicheisenlinien wurden aufkaschiert. Holzdeckel, je zwei Messingschließen, Rückenbünde. Band 3 bekam 1972 einen neuen Einband; vorher war er in blauen Umschlagkarton geheftet. Alle drei Bände liegen in rot ausgeschlagenen schwarzen Kapseln.
- Herkunft1797 lagen die Bände 1 und 2 in der Ober-Rentkammer zu Kassel, vormals Kriegs- und Domänenkammer. Auf Blatt 1r beider Bände stehen die Stempel KURF. OBER-BERG- U. SALZW. DIRECTION und EX BIBLIOTHECA CASSELLANA. In den Handschriften-Bandkatalog eingetragen hat sie der Bibliothekar J. H. C. Schubart (1800–1885).
Die Blattzählung der Beschreibung gliedert das Werk so: Dedikation Bl. 2–18, Inhaltsverzeichnis 19–21, erstes Buch 22–69, zweites 70–324, drittes 326–361, viertes 362–528; in Band 2 das fünfte Buch Bl. 1–228, dann die vier Appendices, die Miszellen und zuletzt die neun Kunstrisse auf Bl. 516–531. Diese Gliederung liegt der Zeitleiste auf der Aufbau des Werks auf salzbibel.de zugrunde.
Band 3, Seite 31 und 32. Die Tinte ist so weit verblasst, dass am Digitalisat keine Lesung möglich war. Versucht wurde die Auswertung des Rotkanals, in dem verblasste Eisengallustinte gewöhnlich am stärksten hervortritt; eine Hintergrundnormalisierung, um Papierton und Fleckigkeit herauszurechnen; die Vorlage in 300 dpi; und zuletzt der Versuch, den Tintendurchschlag der Rückseite gespiegelt zu lesen. Keines der Verfahren führte zu einem Text, für den sich einstehen ließe.
Erkennbar bleibt die Form: auf Seite 32 ein geschlossener Textblock, darunter ein Briefschluss, eine Datumszeile mit dem Ziffernrest „15…“ und eine große Unterschrift. Es war ein Brief, und er war unterzeichnet.
In der Leseausgabe steht an dieser Stelle deshalb kein Text, sondern genau diese Auskunft. Sollten die Blätter später mit Multispektralaufnahme erfasst werden, ist die Stelle eingetragen und wartet.
Die Beschreibung datiert die Privilegien des ersten Buches auf 1300–1558. In den inzwischen vollständig übertragenen Blättern 22–69 reicht die Urkundenreihe jedoch nur bis 1488; die letzte Urkunde, außer der Reihe angehängt, stammt sogar von 1409. Woher die Angabe 1558 stammt, ist offen — möglicherweise eine Verwechslung mit dem zweiten Buch.
Im August 2026 ging eine Anfrage an die Bibliothek, was eine Digitalisierung kosten würde — bei rund 2.000 Seiten war mit einem Projekt über Jahre zu rechnen. Die Antwort von Dr. Brigitte Pfeil, der Leiterin der Sondersammlungen, kam am 18. August und war kurz: Das sei längst geschehen. Auf Anregung von Dr. Friedrich von Waitz hatte die Bibliothek alle drei Bände aufgenommen — 2.188 Aufnahmen, frei zugänglich im Repositorium ORKA, ausdrücklich gemeinfrei.
Was damit erledigt war — und was nicht
Die Handschrift ist seither für jeden einsehbar. Lesen kann sie deshalb noch niemand. Kanzleikurrent des 16. Jahrhunderts ist für heutige Augen eine Fremdschrift, und keine gängige Texterkennung bewältigt sie. Zwischen dem Bild einer Seite und ihrem Inhalt liegt weiterhin jemand, der sie liest.
Wie die Leseausgabe gemacht wird
Die Handschrift wird in maschinenlesbaren Text übertragen. Nicht seitenweise als Fließtext, sondern satzweise doppelt: zu jedem Satz der Vorlage der Wortlaut und daneben eine Übersetzung in heutiges Deutsch. Wer liest, sieht immer, wo er steht, und kann jederzeit prüfen, ob die Übersetzung trägt.
Nach welchen Regeln
- BuchstabengetreuDer Wortlaut bleibt, wie er dasteht: vnnd, Furstenn, sollenn. Doppelkonsonanten werden nicht vereinfacht, u und v, i und j nicht angeglichen.
- Nichts geglättetEs wird nichts ergänzt, nichts weggelassen, nichts stillschweigend verbessert. Übergeschriebenes und Gestrichenes wird gekennzeichnet.
- Unsicheres bleibt unsicherWo eine Lesung zweifelhaft ist, steht das dabei, statt dass geraten wird. In den bisher übertragenen Seiten sind rund 475 Stellen so markiert.
- Übersetzung nah am OriginalDer Satzbau darf umgestellt werden, damit ein deutscher Satz herauskommt. Jahreszahlen werden aufgelöst — aus „im Jar der weniger Zahl Vierzigk“ wird 1540 —, Ortsnamen modernisiert, wo sie eindeutig sind.
- Unlesbares bleibt unlesbarWo eine Seite nicht mehr zu entziffern ist, steht das da — mit der Angabe, welche Verfahren versucht wurden und was noch erkennbar ist. Eine erfundene Lesung sähe aus wie eine Quelle und wäre keine. Bisher betrifft das zwei Seiten: Band 3, Seite 31 und 32.
- Kein Zitat ohne ÜbertragungWo auf dieser Website aus einer alten Quelle zitiert wird — auch außerhalb der Leseausgabe —, steht der Wortlaut oben und darunter, was er heute heißt. Der Wortlaut bleibt, weil er anders klingt und anders wirkt als jede Wiedergabe. Verstehen muss man ihn trotzdem können.
- Sätze, nicht AbsätzeJeder Satz ist eine eigene Einheit. Kanzleisätze über etwa 45 Wörter werden an einem Komma geteilt, sonst stünden Original und Übersetzung nicht mehr nebeneinander.
- Seiten bleiben nachweisbarJede Stelle trägt Band, Seitenzahl des Digitalisats und Blattzählung der Handschrift — dazu einen Link auf das Faksimile. Jede Behauptung ist am Original überprüfbar.
Wie die Seiten gelesen werden
Die Schrift wird nicht maschinell erkannt, sondern angesehen: Ein Sprachmodell liest die Seitenbilder, so wie ein Mensch sie liest, und schreibt Zeile für Zeile mit. Das ist derzeit das einzige Verfahren, das bei dieser Schrift brauchbare Ergebnisse liefert — klassische Texterkennung scheitert vollständig.
Es ist nicht fehlerfrei. Besonders bei Eigennamen kommt es zu Verlesungen; ein Vergleichstest über zwei Kontrollseiten brachte Korrekturen wie Dannbach zu Lunßfurt → Baumbach zu Binsfurt oder Riedeselm zu Scheweleds → Keudelenn zu Schwebede. Deshalb steht an jeder Stelle der Link zum Faksimile, und deshalb sind unsichere Lesungen markiert.
Was das nicht ist. Keine wissenschaftliche Edition. Eine solche verlangt die Kollation mehrerer Überlieferungen, einen textkritischen Apparat und die Prüfung durch Fachleute. Was dort entsteht, ist eine Leseausgabe: die Möglichkeit, ein bisher unzugängliches Werk überhaupt zu lesen. Wer wissenschaftlich damit arbeitet, prüfe jede Stelle am Faksimile.
Warum das lohnt
Von der Salzbibel ist bis heute ein einziger Teil ediert: das Reisebuch, durch Hans-Henning Walter 1989 — einer von vier Anhängen. Die fünf Bücher, beide Probierbücher und die neun Kunstrisse hat nie jemand herausgegeben. Schon Wagner schrieb 1865, das Buch sei „nur von Wenigen gesehen“ worden.
Dabei steht darin, was sonst nirgends steht: zwei Beschreibungen des Salzbrunnenbaus von 1489 und 1550, geschrieben von Beteiligten; das älteste bekannte Fachwörterbuch des deutschen Salinenwesens; ein Messverfahren für den Salzgehalt von Sole, anderthalb Jahrhunderte vor dem ersten Aräometer; und die älteste bekannte Beschreibung eines Gradierwerks.
Wilhelm IV. ließ das Werk anlegen, weil er fürchtete, mit den letzten Zeitzeugen gehe das Wissen um das Salzwerk verloren. Ein Buch, das ausdrücklich gegen das Vergessen geschrieben wurde und seither kaum gelesen worden ist — das ist Grund genug.
Mitmachen
Wer Kanzleikurrent lesen kann, wer einen Fehler findet, wer eine Stelle besser übersetzt weiß: Melden Sie sich. Korrekturen sind ausdrücklich erwünscht und werden eingearbeitet.
Nachweis
Johannes Rhenanus, New Saltzbuch, Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, Signatur 2° Ms. Hass. 186 [1–3]. Digitalisat im Repositorium ORKA, gemeinfrei.
Die Gliederung folgt der Handschriftenbeschreibung der Manuscripta Hassiaca (Vogel/Pietzschke/Ruhnke, Kassel 1986 ff., Bd. 5), übermittelt von Dr. Brigitte Pfeil, UB Kassel, am 18. August 2026, und stimmt mit Rhenanus’ eigenem Inhaltsverzeichnis überein.