Ziele und Satzung
Wofür der Verein da ist — und was in der Satzung steht.
Der Zweck
Der Verein erforscht und bewahrt die Geschichte der Stadt, besonders die der Saline und des Kurbades. Dazu gehören der Betrieb des Salzmuseums, der Erhalt von Gradierwerk, Solebrunnen und den Resten der alten Salinenanlagen, die Vorführung des Salzsiedens und die Vermittlung durch Führungen.
Ausdrücklich genannt ist auch, jüngere Menschen zu erreichen. Wer Heimatkunde für ein Thema alter Leute hält, hat das Fach missverstanden: Es geht um die Frage, warum ein Ort so aussieht, wie er aussieht.
Die Satzung
Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung vom 1. Mai 2006. Sie ist kurz — neun Paragraphen — und sie regelt genau die Dinge, die in einem Verein Streit machen können. Das Wesentliche daraus:
§ 1 Name und Sitz. Der Verein führt den Namen Verein für Heimatkunde Bad Sooden-Allendorf e.V. mit Sitz in Bad Sooden-Allendorf.
§ 2 Zweck. Der Verein „will die Geschichte der Stadt Bad Sooden-Allendorf im Einklang mit der Denkmalpflege erforschen, pflegen und weitergeben, im besonderen die Geschichte der Saline und des Kurbades“. Im Mittelpunkt stehen Aufsicht und Pflege des Salzmuseums und des alten Badehauses; bei der Erhaltung des stadteigenen Gradierwerkes, der Solebrunnen und der Anlagen der ehemaligen Saline wirkt der Verein beratend mit. Das Salzsieden führt er öffentlich vor, und Führungen durch die Stadt zählt er ausdrücklich zu seinen Aufgaben. Für die beiden großen Daueraufgaben gibt es eigene Abteilungen: die Interessengemeinschaft Salzmuseum und die Interessengemeinschaft Gradierwerk.
§ 3 Gemeinnützigkeit. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, keine eigenwirtschaftlichen. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln, und: „Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.“
§ 4 Mitgliedschaft. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 5 Beiträge. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
§§ 6 und 7 Organe. Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, mit mindestens zwei Wochen Ladungsfrist und bekanntgegebener Tagesordnung.
§ 8 Vorstand. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu sieben Beisitzern und wird für zwei Jahre gewählt. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die ersten vier; vertretungsberechtigt sind zwei von ihnen gemeinsam, darunter einer der Vorsitzenden.
§ 9 Auflösung. Löst sich der Verein auf, fällt sein gesamtes Vermögen an die Stadt Bad Sooden-Allendorf, die es ausschließlich für die Zwecke des § 2 zu verwenden hat. Was hier gesammelt wird, bleibt also in jedem Fall am Ort.
Dies ist eine Zusammenfassung mit wörtlichen Zitaten, keine amtliche Fassung. Der vollständige Wortlaut steht auf der bisherigen Vereinsseite: Satzung des Vereins für Heimatkunde Bad Sooden-Allendorf. Verbindlich ist die beim Vorstand hinterlegte Fassung.